Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Iwansky GmbH
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern in Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Wir liefern nur an diesen Kundenkreis und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Auf unser Verlangen ist die Unternehmereigenschaft bzw. die selbstständige, gewerbliche oder behördliche Tätigkeit vom Kunden nachzuweisen.
(2) Unsere Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich ob diese Rechtsgeschäfte online oder offline abgeschlossen werden. Es geltend die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden als Käufer bzw. Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers bzw. Bestellers werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Allein die Durchführung der Leistung ist daher nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Wir bieten unseren Kunden in unserem Onlineshop www.iwansky.de neue Waren, vor allem gestaltete und veredelte Werbemittel aller Art (Werbeartikel, Printprodukte, Textilien, Lebensmittel, Werbetechnik), zum Kauf an (nachfolgend auch „Waren“ genannt).
(2) Den von uns belieferten Kunden (vgl. vorstehenden § 1 Abs. 1) steht nicht das einem Verbraucher nach § 312 g BGB in Verbindung mit § 355 BGB zustehende Widerrufsrecht zu. Soweit wir unseren Kunden Waren liefern, die nach Kundenspezifikation angefertigt, gestaltet oder veredelt worden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten werden würde, besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, selbst dann nicht, wenn ein Kunde Endverbraucher wäre.
(3) Unsere Kunden haben die Möglichkeit, auf unserer Internetseite ein eigenes Benutzerkonto anzulegen, um als registrierter Kunde an unserem Handelssystem teilnehmen zu können. Registrieren lassen können sich ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Registrierungen oder Bestellungen von anderen als gewerblichen Kunden werden von uns nicht angenommen. Bei der Registrierung hat der Kunde die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sofern sich die Daten des Kunden nachträglich ändern, sind diese vom Kunden eigenverantwortlich und unverzüglich anzupassen. Das vom Kunden selbst gewählte Passwort ist auf jeden Fall geheim zu halten. Der Kunde kann jederzeit über den auf der Startseite enthalten Link Mein Benutzerkonto auf seine Daten zugreifen.
(4) Durch die Registrierung erklärt der Kunde sein generelles Einverständnis mit der Anwendung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zugleich stimmt der Kunde damit auch unserer Datenschutzerklärung zu.
(5) Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit per E-Mail, Telefax oder Brief bei uns wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Eine mündliche Bestellung ist jedoch nicht möglich.
(6) Alle Angebote auf unserer Internetseite und in unseren Prospekten, auch konkrete Preisauszeichnungen, sind unverbindlich und freibleibend. Insbesondere gilt dies für die Abbildungen, Qualitätsangaben, sonstige technische Daten, Preise und Prospekte. Wir müssen uns Abweichungen bezüglich Farbe und Materialbeschaffenheit vorbehalten. Unsere Angaben zur Ware sind lediglich Beschreibungen und keine garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder zugesicherten Eigenschaften. Bei Übersendung von Mustern und Proben gelten deren Beschaffenheiten und Eigenschaften ebenfalls nicht als vereinbart oder zugesichert, es sei denn, wir bestätigen Ihnen als unserem Kunden dies ausdrücklich und schriftlich (vgl. § 5).
(7) Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde uns gegenüber verbindlich, die bestellte Ware und/oder sonstige Leistung erwerben zu wollen. Vor Abgabe einer verbindlichen Bestellung über unseren Onlineshop kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Sodann werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Übersichts- bzw. Bestätigungsfenster aufgestellt. Hier kann der Kunde seine Angaben erneut kontrollieren und diese nötigenfalls mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde durch den Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Nachdem Sie die Bestellung über unsere Internetseite abgeschickt haben, senden wir Ihnen zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mailschreiben, in dem wir die Details Ihrer Bestellung noch einmal zusammenfassend darstellen. Dieses E-Mailschreiben stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes und mithin noch keinen rechtsverbindlichen Vertragsschluss dar. Dieses zusammenfassende E-Mailschreiben soll Sie lediglich darüber informieren, dass Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird.
(8) Wir sind berechtigt, dass in der jeweiligen Bestellung uns gegenüber liegende Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich (in der Regel durch E-Mailschreiben) oder durch Absendung der Ware an den Kunden. Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande. Der Vertrag wird nicht gesondert gespeichert und ist online nicht abrufbar. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist unsere Annahmeerklärung. Sofern wir ohne gesonderte Annahmeerklärung absenden, gilt unser Lieferschein als Annahmeerklärung.
(9) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(10) Die Iwansky GmbH ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Bestellungen oder Teilen von Bestellungen zu beauftragen.
§ 3 Preise und Kosten
(1) Soweit nicht abweichend geregelt, verstehen sich die angegebenen Preise „ab Werk“ ohne Versand und Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (im kaufmännischen Verkehr besteht ein Recht der Iwansky GmbH zur Erhöhung auf die zur Zeit geltende Mehrwertsteuer, wenn die Leistung aus Gründen, die unser Kunde als der Käufer/Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf von vier Monaten erfolgen kann). Bei Bestellungen aus dem bzw. ins Ausland können unter Umständen zusätzliche Zollkosten, Steuern, Taxen und/oder Einfuhrgebühren anfallen, auf die wir keinen Einfluss haben. Diese Kosten sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Sofern Rabatte beschrieben werden, sind diese bereits im ausgewiesenen Preis enthalten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung maßgeblichen Preise. Es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung früherer oder späterer Rabattaktionen.
(2) Auf Wunsch des Kunden versenden wir die Ware an die vom Kunden angegebene Anschrift. Sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferanschrift angegeben wird, erfolgt der vom Kunden gewünschte Versand grundsätzlich an die Kundenanschrift. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für Teillieferungen. Die jeweiligen Verpackungs- und Versendungskosten sind vom Kunden zu zahlen. Hinsichtlich des Versandweges und des Transportmittels sind wir in der Auswahl frei. Wir werden die Auswahl des Versandweges jedoch nach bestem Wissen und nach Möglichkeit auf dem günstigen uns bekannten Versandweg vornehmen. Ein Warenversand ist grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Lieferungen ins europäische Ausland oder außerhalb Europas bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung. Bei einem Versand in die Schweiz können unter Umständen Zusatzkosten entstehen in Form von Gebühren, Taxen und Verzollungskosten (wie Zollabgaben und Mehrwertsteuer auf der Einfuhr etc.) nach den jeweils geltenden Vorschriften der Eidgenössischen Zollverwaltung, insbesondere Art. 25 EZV entstehen, die ebenfalls vom Kunden zu tragen sind.
(3) Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden des ursprünglichen Vertrages werden gesondert berechnet. Das gleiche gilt für Wiederholungen von Probeandrucken und Probefilmen, die der Kunde in Abweichung von den Vorlagen fordert. Sämtliche Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Exposées, Layout-Vorschläge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die wir zu Erfüllung des mit unserem Kunden abgeschlossenen Vertrages durchführen und/oder durchführen lassen, werden gesondert berechnet, und zwar auch dann, wenn der Vertrag, den sie vorbereiten, nicht zustande kommt oder dieser nicht durchgeführt wird. Eine Rückgabe derartiger Vorarbeiten gegen Gutschrift ist ausgeschlossen.
(4) Sofern der Kunde den Auftrag, Planungen oder sonstige Arbeiten ändert oder abbricht oder die Vorgaben für die Leistungserstellung verändert, so ist er verpflichtet, der Iwansky GmbH alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, einschließlich Verbindlichkeiten, die Dritte gegenüber der Iwansky GmbH aufgrund der vorbeschriebenen Handlungen des Kunden geltend machen.
§ 4 Liefer- oder Leistungszeit, Annahmeverzug
(1) Wir bemühen uns stets um eine schnellstmögliche Leistung oder Lieferung. Alle Angaben zur Liefer- oder Leistungszeit, die der Schriftform bedürfen (§ 2 Abs. 4), sind jedoch unverbindlich, sofern wir nicht ausnahmsweise einen Termin verbindlich zugesagt haben.
(2) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferungen für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar sind.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungsverpflichtung des Kunden voraus (vgl. § 6).
(4) Sofern die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungszeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aussperrung, behördliche Anordnungen, verspätete Schiffsankünfte, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Derartige Verzögerungen berechtigen uns wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Lieferung umgehend informiert. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden wir unverzüglich zurückerstatten.
(5) Die Iwansky GmbH behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Zulieferer anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt lediglich dann, wenn die Nichtlieferung durch ein Ereignis verursacht wurde, welches nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird auch in diesem Fall umgehend über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Lieferung informiert und erhält von uns bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstattet.
(6) Wenn die Nichteinhaltung der vereinbarten Liefer- oder Leistungszeit länger als einen Monat andauert, kann der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine weitere Frist von mindestens 10 Tagen zu setzen. Ist auch diese Nachfrist fruchtlos verstrichen, so kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Gerät der Kunde mit seiner Verpflichtung, die Ware bei ordnungsgemäßer Bereitstellung anzunehmen, in Verzug oder verletzt er eine sonstige Mitwirkungspflicht (§ 6 Abs. 1), so ist er verpflichtet, der Iwansky GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch den insoweit entstehenden Schaden zzgl. etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. In diesem Fall ist die Iwansky GmbH berechtigt, die bestellte Ware auf Kosten des Kunden einlagern zu lassen und nach Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die Iwansky GmbH die bestellte Ware auf Kosten des Kunden entsorgen lassen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes für die Einlagerung und ggf. die Entsorgung in Höhe von 15 Prozent der vertraglichen Vergütung. Der Iwansky GmbH bleibt vorbehalten, einen darüber hinausgehenden Schaden gegen den Kunden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es nachgelassen einen geringen Schaden nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 5 Abweichungen
(1) Aus technischen Gründen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 Prozent, sowie eine geringfügige Abweichung bezüglich Format, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit usw. möglich. Diese berechtigen den Kunden weder zur Annahmeverweigerung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Minderlieferung schuldet der Kunde, der uns die Minderlieferung im Sinne von § 377 HGB rechtzeitig angezeigt hat, nur den Preis für die tatsächlich gelieferte Warenmenge. Im Falle der Mehrlieferungen von bis zu 10 Prozent hat der Kunde auch den wegen der Mehrlieferung erhöhten Preis zu zahlen; bei einer Mehrlieferung von über 10 Prozent hat der Kunde auch den wegen der gesamten Mehrlieferung erhöhten Preis zu zahlen, wenn er die Rüge gemäß § 377 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. Anderenfalls ist er zur Rückgabe der zuviel gelieferten Ware an die Iwansky GmbH verpflichtet.
(2) Bei Sonderanfertigungen und Berücksichtigung von Sonderwünschen hinsichtlich der Farbgebung und der Materialbeschaffenheit müssen Toleranzen in Kauf genommen werden, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Entsprechende Abweichungen berechtigten grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
(3) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten branchenübliche Abweichungen vom Original. Entsprechende Abweichungen berechtigten grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns bzw. von den von uns beauftragten Firmen beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in unseren Einkaufsbedingungen bzw. in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferindustrie, die wir dem Kunden auf Anforderung zur Verfügung stellen, für zulässig erklärt sind und soweit sie auf bedingte Unterschiede zwischen Vorlage und Endprodukt beruhen (z.B. Unterschiede zwischen Andruck und Auflage bzw. Kopien).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden, Satz- und Druckfehler
(1) Der Kunde hat uns bei Druckaufträgen umgehend den zu druckenden Text und / oder sein Logo sowie die Positionierung auf der vom Kunden bestellten Ware in geeigneter, von uns vorgegebener Weise zu übersenden. Wir benötigen in jedem Fall verwendbare Druckdaten in Form von Vektordaten. In Abhängigkeit vom konkreten Vertrag benötigen wir darüber hinaus konkrete Farbangaben nach Patrone oder HKS zum Logo sowie - sofern vorhanden – verwertbare weitergehende Angaben (wie zum Beispiel CI Manuals). Der Kunde hat die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse/-vorlagen unverzüglich zu prüfen. Etwaige Fehler oder Beanstandungen hat der Kunde uns unverzüglich nach Erhalt der zur Freigabe übersandten Erzeugnisse/Vorlagen schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Anderenfalls hat er uns unverzüglich eine Freigabeerklärung zu erteilen. Änderungen von Druckdaten durch den Kunden werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Änderungen nach Freigabeerklärung an Text, Bild, Farbe etc. gehen zu Lasten des Kunden, und zwar einschließlich der durch die Änderung entstandenen Kosten (einschließlich der Kosten eines Maschinenstillstandes).
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so richten sich die Ansprüche der Iwansky GmbH nach § 4 Abs. 7.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit Übergabe an die den Transport ausführende Person, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versand-/Frachtkosten trägt.
(2) Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder sich auf Grund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(3) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Kunden zu vertretenen Gründen, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
§ 8 Gewährleistung, Mängelrüge des Kunden
(1) Wir haften für Sach- und Rechtsmängel gelieferter Waren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Übergabe bzw. Lieferung der Ware bei unseren Kunden.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist zunächst auf die Nacherfüllung gerichtet, d.h. nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Etwaige ausgetauschte Teile der Ware muss der Kunde an uns herausgeben.
(4) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Werden unsere Produkte vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, in Betrieb genommen oder genutzt, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei natürlichem Verschleiß und nicht ordnungsgemäßer Wartung unserer Produkte. Schäden, die durch Reparaturen oder sonstigen Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden, sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Geringfügige oder unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit.
(7) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Abs. 1 bis 6 sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die an der Ware selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(9) Ebenso wenig haften wir dafür, dass die Ware dem Kunden nicht gefällt; dies gilt insbesondere – aber nicht nur – in dem Fall, dass der Kunde auf eine Musterbestellung verzichtet hat.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Iwansky GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren und Werken das Eigentum vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig an uns beglichen hat (nachfolgend Vorbehaltsware).
(2) Die Be- und Verarbeitung der Ware/des Werks durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag, ohne dass uns hieraus eine Verpflichtung entsteht. Erfolgt eine Verarbeitung unserer Waren/unseres Werks mit Gegenständen, die uns nicht gehören, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts unserer Ware/unseres Werks zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Erfolgt die Vermischung dergestalt, dass die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass an dieser neuen Sache der Kunde uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt und das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns in Verwahrung nimmt.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns in Höhe des Rechnungsbetrages ab, der ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritten resultiert. Wir nehmen die Abtretung bereits hiermit an. Der Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen aus den Veräußerungsgeschäften berechtigt. Wir behalten uns lediglich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, sich in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum auf ihn noch nicht übergegangen ist, uns unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn die Vorbehaltsware Zugriffen Dritter, etwa durch Pfändung ausgesetzt ist. In diesem Fall hat der Kunde den Pfändenden sowie die beauftragten Vollstreckungsorgane sofort mündlich sowie schriftlich auf unseren bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und auch sonst alles zur Wahrung unserer Rechte zu unternehmen.
(5) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen beziehungsweise das Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden wieder in Besitz zu nehmen. Der Erlös aus einem freihändigen Verkauf der Vorbehaltsware durch uns wird dem Kunden nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet. Ein etwaiger Überschuss wird an den Kunden ausgezahlt.
(6) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 11 Urheberrecht
(1) Etwaige Urheberrechte an eigenen Entwürfen, Originalen an der jeweiligen Ware stehen allein der Iwansky GmbH zu. Hinsichtlich der Lieferungen von Waren, die urheberrechtlich geschützt sind, wird dem Kunden lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Umfangs bzw. des Auftragszwecks eingeräumt. Ein darüber hinaus gehendes Nutzungsrecht an der Ware, wie beispielsweise Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der Nutzungen der Ware über die ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte hinaus, sind nur mit vorheriger Zustimmung der Iwansky GmbH zulässig. Insbesondere ist die Iwansky GmbH berechtigt, das im Rahmen des Auftrages erstellte Bildmaterial anderweitig zu verwerten und/oder zu nutzen, es sei denn, dass Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen entgegenstehen. Für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine vom Kunden und/oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen bzw. andere nicht berechtigte Personen abredewidrige Verwendung haftet die Iwansky GmbH nicht. Ungeachtet dessen ist auch der Nachdruck und/oder die Vervielfältigung auch derjenigen Lieferungen von Waren, die nicht durch das Urheberrecht oder anderweitige Schutzrechte (wie beispielsweise Markenrecht, Geschmacks- bzw. Designrecht oder Gebrauchsmusterrecht) des gewerblichen Rechtsschutzes geschützt sind, ohne Genehmigung der Iwansky GmbH unzulässig.
(2) Für die Prüfung des Rechts zur Vervielfältigung aller Vorlagen (zum Beispiel Texte, Werbeslogans, Marken, Namensrechte, gewerbliche Schutzrechte, Logos), die der Iwansky GmbH vom Kunden bzw. deren Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Verwendet die Iwansky GmbH im Rahmen des Auftrages Bildmaterial des Kunden, obliegt dem Kunden die Einholung der erforderlichen Zustimmungen abgebildeter Personen und/oder etwaiger sonstiger (Schutz)-Rechte. Kommt es auf Grund einer nicht eingeholten Zustimmung zu etwaigen Ansprüchen Dritter, insbesondere Schadensersatzansprüchen der abgebildeten Personen, hat der Kunde die Iwansky GmbH von sämtlichen Ansprüchen, insbesondere Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizuhalten.
(3) Lithos, Druckplatten, Trägerplatten, Stanzen, Master Tapes, Layout-Entwürfe, Fotonegative, Dia-Positive und dergleichen bleiben Eigentum der Iwansky GmbH, sofern sie nicht ausdrücklich vom Kunden erworben und bezahlt sowie vom Kunden innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages angefordert worden sind. Für Filmmaterial, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages binnen vier Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die Iwansky GmbH keine Haftung.
§ 12 Besonderheiten bei Werk- und Werklieferungsverträgen
Material, das wir dem Kunden als Muster oder zur Vorlage etc. zur Verfügung gestellt haben, bleibt unser Eigentum.
§ 13 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar (Netto-Warenwert zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer). Wir sind berechtigt, Zahlungen des Kunden trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Wir bieten unseren Kunden an, den Zahlungsverkehr über uns zu erteilende Einzugsermächtigung abzuwickeln.
(3) Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
(4) Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder die Zahlungen eingestellt werden, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die von Ihnen erbetene Lieferung nur gegen Nachnahme/Sofortbezahlung bei Lieferung durchzuführen; ebenso sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder von unserem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(6) Die Iwansky GmbH bleibt auch bei Beauftragung anderer Unternehmen mit der Durchführung von Bestellungen oder Teilen von Bestellungen alleinige Gläubigerin des Vergütungsanspruches.
(7) Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von:
PAYONE GmbH,Fraunhoferstraße 2-4, 24118 Kiel, Germany
Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 - Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe
§ 14 Verfügbarkeit, Zugangsberechtigung
(1) Unsere Leistungen über die website iwansky.de werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Wir bemühen uns abzusichern, dass dem Kunden unsere website iwansky.de ohne Störungen zur Verfügung steht. Es ist uns jedoch technisch nicht möglich, immer sicherzustellen, dass die website völlig mängelfrei ist. Durch Mängel, Wartungsarbeiten und/oder Weiterentwicklung und/oder andere Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten auf der website iwansky.de beeinträchtigt, eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden bzw. nicht verfügbar sein. Hierdurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen. Wir sind ferner berechtigt, die auf der website iwansky.de angebotenen Leistungen jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Ankündigung vorüber gehend oder dauerhaft zu ändern oder einzustellen, um u.a. erforderliche Wartungsarbeiten und/oder Verbesserungen und /oder Änderungen an unserer website vorzunehmen.
(2) Unsere website iwansky.de richtet sich nicht an Personen in Ländern, die das Vorhalten bzw. den Abruf der darin eingestellten Inhalte untersagen. Jeder Nutzer ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Beschränkungen vor Aufruf dieser website zu informieren und diese einzuhalten.
§ 15 Versicherungen
Manuskripte, Originale, Filmmaterial, Papiere, Datenträger sowie die zur visuellen Reproduktion übergebenen Gegenstände oder sonstige vom Kunden eingebrachte Sachen hat dieser auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr selbst zu versichern. Eine Versicherung durch uns erfolgt nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten durch den Kunden.
§ 16 Firmentext
Die Iwansky GmbH behält sich das Recht vor, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mit dem Kunden ihren Firmennamen oder ihr Firmenzeichen nach Maßgabe gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
§ 17 Datenschutz
Durch seine Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Vertragsbeziehung erforderlichen persönlichen Daten, namentlich die vollständige Firma des Kunden einschließlich seiner Rechtsform, den für den Vertrag zuständigen Ansprechpartner des Kunden nebst Angabe seiner Funktion im Unternehmen des Kunden, dessen Kontaktdaten in Form von E-Mail-Anschrift und Telefondurchwahl sowie Rechnungs- und Lieferanschrift des Kunden, von uns auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der jeweils rechtsgültigen Datenschutzbestimmungen und unserer Datenschutzerklärung.
§ 18 Jugendschutz
Alkoholhaltige Waren verkaufen wir ausschließlich an Personen, die volljährig sind. Mit Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestellung alkoholhaltiger Waren versichert uns der Kunde seine Volljährigkeit. Zugleich verpflichtet sich der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass lediglich er selbst oder eine von ihm zur Entgegennahme der alkoholhaltigen Ware ermächtigte volljährige Person die Lieferung entgegennimmt.
§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Soweit nichts Gegenläufiges zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist, gilt für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenen Streitigkeiten oder solchen Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen ergeben, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen worden sind, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 2014 (UN-Kaufrecht).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen dem Kunden und uns entstehenden Streitigkeiten aus den zwischen uns geschlossenen Verträgen und für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz, soweit unser Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.